Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 95 Sicherstellungsauftrag
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 288
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 07.04.2004 – 7 ABR 35/03Zitiert von 11
- LAG Hamm, 11.10.2018 – 15 Sa 379/18
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 – 4 S 142/18Zitiert von 14
- LAG Hamm, 11.10.2018 – 15 Sa 426/18
- BAG, 13.12.2018 – 2 AZR 378/18Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Unwirksamkeitsanordnung gemäß § 95 Abs 2 S 3 SGB 9 in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs 2 S 3 SGB 9 2018)Zitiert von 18
- BAG, 15.10.2014 – 7 ABR 71/12Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - JobcenterZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- ArbG Köln, 19.11.2025 – 18 Ca 6344/24
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2025 – L 8 SO 43/25 B ER
- VGH Bayern, 18.07.2025 – 3 ZB 24.1555
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Träger der Eingliederungshilfe haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag), soweit dieser Teil nichts Abweichendes bestimmt. Sie schließen hierzu Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern nach den Vorschriften des Kapitels 8 ab. Im Rahmen der Strukturplanung sind die Erkenntnisse aus der Gesamtplanung nach Kapitel 7 zu berücksichtigen.